Sehr geehrte Frau Bergmann,
gerne nehme ich zu Ihrer Kritik an unserem Vorgehen Stellung und möchte Sie über die Gründe und Entscheidungen für unser Handeln informieren:
Der Fuß- und Radweg entlang der Autobahn A57 von der Bergstr. bis zum Ende an der Breslauer Str, / Gubener Str. hat eine Gesamtlänge von ca. 1,5 km Länge.
Seit Gründung des Kommunalbetriebs Krefeld zum 01.07.2018 wurden von dieser Gesamtstrecke etwa 350 Meter, genauer gesagt, alle Zu- und Abgänge in den Grünzug sowie die beiden Stichwege von Gubener Str. 7 bis Gubener Str. 31 und der Breslauer Str. 81 bis Nr. 105 überarbeitet und mit neuer Deckschicht überzogen.
Insbesondere vor dem Hintergrund, des in naher Zukunft vorgesehenen Autobahnausbaus der A57 und des damit verbundenen fast vollständigen Rückbaus bzw. die daran anschließende Neuerstellung des parallel zur A57 verlaufenden Wegeabschnittes (dies betrifft auch den von Ihnen angesprochen Bereich) , wurde im Sinne des Krefelder Steuerzahlers aus wirtschaftlichen Gründen entschieden, diesen Wegeabschnitt für die absehbaren Monate bis zum Neubau möglichst extensiv zu pflegen und in Stand zu halten. Diese strategische Entscheidung wurde noch vor der Gründung des KBK vom damaligen Fachbereich Grünflächen der Stadtverwaltung Krefeld getroffen. Der Rechtsnachfolger des Fachbereichs Grünflächen, der Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz, hat diese Entscheidung bis heute nicht revidiert.
Gerne hätten wir auch statt des von uns eingesetzten, kurzfristig verfügbaren Schottermaterials zum Verfüllen der Schlaglöcher, feineres Deckschichtmaterial für die Sanierung dieses Abschnitts verwendet. Die Lieferzeit für dieses Material hat sich jedoch von 2-3 Tagen im Jahr 2022 auf mittlerweile aktuell 8-10 Monate verlängert (dies können Sie auch gerne tel. bei der Fa. Gelsenrot Spezialbaustoffe GmbH selbst nachprüfen 0209 /700080).
Die weitere Planung sieht vor, dass im Januar/ Februar 2025 bereits erste Arbeiten an dem Wegeabschnitt parallel zur A57 erfolgen. Hier wird die bestehende Gasleitung verlegt. In diesem Zusammenhang ist geplant, zunächst einen beleuchteten Behelfsweg parallel zum bestehenden Wegeverlauf zu errichten und nach der Leitungsverlegung diesen Wegeabschnitt vollständig zu erneuern. Danach wird der Geh- und Radweg wieder bequem zu begehen und befahren sein.
Wie Sie meiner Erläuterung entnehmen können, gibt es für das Handeln des KBK nachvollziehbare, wirtschaftliche Gründe und bestimmte Lieferengpässe liegen leider nicht im Einflussbereich des KBK's.
Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dipl.-Ing. (FH) Marc Grotendorst
Landschaftsarchitekt AKNW
Grün und Sport –
Sachgebietsleiter Betriebshof Bruchweg 15
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